|
Der Pflegesatz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen: - Entgelt für pflegebedingte Aufwendungen. - Entgelt für Unterkunft und Verpflegung - Investitionsfolgekosten Der Einrichtungsträger ist gehalten, den Pflegesatz mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger jeweils für einen prospektiven Zeitraum zu verhandeln.
Pflegesätze für den Sonderpflegebereich Langzeitbeatmung (Laufzeit 01.09.2011 - 31.08.2012)
|
|
Pflegestufe 1 tägl.
|
Pflegestufe 2 tägl.
|
Pflegestufe 3 tägl.
|
Pflegestufe 3 Härtefall tägl.
|
|
Pflegebedingte Kosten
|
64,01 €
|
70,41 €
|
76,81 €
|
88,41 €
|
|
Unterkunft
|
15,81 €
|
15,81 €
|
15,81 €
|
15,81 €
|
| Verpflegung | 12,17 €
| 12,17 € | 12,17 € | 12,17 € |
|
Investitionsfolgekosten -Einzelzimmer-
|
22,74 €
|
22,74 €
|
22,74 €
|
22,74 €
|
|
Summe
|
114,73 €
|
121,13 €
|
127,53 €
|
139,63 €
|
Die behandlungspflegerischen Leistungen, die sich unmittelbar aus der Beatmungspflicht des Bewohners ergeben, werden direkt mit der Krankenkasse des Bewohners abgerechnet, und zwar mit einem täglichen Satz von 47,67 €. Pflegekassenleistung Die Pflegekasse zahlt zu den pflegebedingten Aufwendungen bei vollstationärer Pflege je nach Pflegestufe monatlich die folgenden Beträge: - Pflegestufe I 1.023,00 € - Pflegestufe II 1.279,00 € - Pflegestufe III 1.510,00 € Pflegewohngeld Können die Pflegkosten nicht durch die Einkünfte des Heimbewohners sowie die Pflegekassenleistungen gedeckt werden, so besteht die Möglichkeit zur Deckung des im Heimentgelt enthaltenen Investitionskostenanteils Pflegewohngeld zu beantragen. Sozialhilfe Sind auch nach Berücksichtigung des Pflegewohngeldes noch Kosten ungedeckt und die Ersparnisse bis auf eine Schongrenze aufgebraucht, so besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen.
|