Edeltraud Stadtmann übernimmt das Amt der Vertrauensperson in der Tagespflege für weitere zwei Jahre

Das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW bestimmt den rechtlichen Rahmen für die Nutzung von stationären, teilstationären und anderen Gasteinrichtungen.

Für unsere Tagespflege am Seniorenstift Baumberge gelten die Vorschriften des Gesetzes insofern auch. Es ist vorgeschrieben, dass jede Tagespflege eine sogenannte Vertrauensperson vorhalten muss, an welche sich die Tagesgäste, Angehörige und Betreuer wenden können. Sie kann z.B. zur Klärung streitiger Sachverhalte oder Beschwerden in Anspruch genommen werden.

Die Vertrauensperson wird für zwei Jahre gewählt. Das Amt wird als reines Ehrenamt ausgeführt.

Frau Stadtmann hat 2018 das Amt der Vertrauensperson übernommen. Sie ist seit vielen Jahren ehrenamtlich in der Altenhilfe tätig und weiß „wie der Hase läuft“.

Ab und zu kommt sie uns in der Tagespflege besuchen, um ein kleines Schwätzchen zu halten oder sie nimmt an den Festlichkeiten, wie z. B. der Weihnachtsfeier in der Tagespflege teil.

Frau Stadtmann führt ihr Ehrenamt gewissenhaft und mit viel Engagement aus. Wir freuen uns, dass sie das Amt der Vertrauensperson für weitere zwei Jahre übernimmt und danken ihr für ihren Einsatz, ihr Vertrauen und wünschen ihr alles Gute für die weitere gemeinsame Zeit!

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